Für die Herrschaft des Rechts und das Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit

Über die Begrifflichkeit von Gewalt

Gewalt ist ein schwieriger Begriff. Viele stehen alleine schon dem Begriff ablehnend gegenüber. Oft wird er verwendet, wenn das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht geachtet wird. Im Kleinen und Alltäglichen ist dies bereits der Fall, wenn ein Mensch geschlagen wird, also im Falle einer Körperverletzung. Allerdings gibt es auf der anderen Seite auch legitime Gewalt. So gibt es eine Staatsgewalt, mit der die öffentliche Ordnung durchgesetzt wird, d.h. auch die Geltung der Gesetze, und damit auch die Wahrung der Grundrechte, bzw. die Herrschaft des Rechts. Diese Gewalt -alle Gewalt- geht in unserer Demokratie daher vom Volke aus, denn in einer Demokratie bildet das Volk den Staat.

Illustration eines Blogartikels - 'Für die Herrschaft des Rechts und das Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit' - Verbotsschild für politische Attentate | Hugins-Blog.de | No political murder committed by governments!

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