Für die Herrschaft des Rechts und das Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit

Über die Begrifflichkeit von Gewalt

Gewalt ist ein schwieriger Begriff. Viele stehen alleine schon dem Begriff ablehnend gegenüber. Oft wird er verwendet, wenn das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht geachtet wird. Im Kleinen und Alltäglichen ist dies bereits der Fall, wenn ein Mensch geschlagen wird, also im Falle einer Körperverletzung. Allerdings gibt es auf der anderen Seite auch legitime Gewalt. So gibt es eine Staatsgewalt, mit der die öffentliche Ordnung durchgesetzt wird, d.h. auch die Geltung der Gesetze, und damit auch die Wahrung der Grundrechte, bzw. die Herrschaft des Rechts. Diese Gewalt -alle Gewalt- geht in unserer Demokratie daher vom Volke aus, denn in einer Demokratie bildet das Volk den Staat.

Illustration eines Blogartikels - 'Für die Herrschaft des Rechts und das Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit' - Verbotsschild für politische Attentate | Hugins-Blog.de | No political murder committed by governments!

Staatliche Gewalt stellt überall in der Welt den Anspruch, dass Mord strafbar ist, ein Kapitalverbrechen. In den westlichen Demokratien gilt dies fraglos. In tyrannischeren Staaten mag der Blick auf diese Frage durch die Willkürherrschaft getrübt sein. Doch auch hier ist es prinzipiell in der Regel in den Gesetzen enthalten.

Wenn man sich nun die Nachrichten anschaut, wird natürlich nicht nur von der menschlichen Ebene, sondern auch von der staatlichen Ebene gesprochen. Gewalt gibt es auch zwischen Staaten. Nicht nur Immanuel Kant in seiner Schrift Zum Ewigen Frieden zeichnete daher eine Notwendigkeit voraus, auch diese Gewalt zwischen Staaten zu reglementieren. Obwohl zu seiner Zeit wenig Aussicht darauf bestand, haben wir heute Institutionen wie die Vereinten Nationen, Internationale Abkommen, Interpol und sogar internationale Gerichte, auch wenn letztere noch nicht von allen anerkannt werden. Ich stelle an dieser Stelle bewußt die offene Frage in den Raum, ob man es einem einzelnen Staat überlassen kann, eine Anerkennung zu verweigern, oder ob diesen internationalen Stellen nicht eine globale Geltung zukommen sollte, die mit überstaatlicher Gewalt auch gegen Staatsbürger durchgesetzt werden kann, die die Anerkennung verweigern. Langfristig ist dies eine schwierige rechtliche und diplomatische Frage. Innerhalb eines Staates fragt man allerdings auch keine Straftäter ob sie die Geltung der Gesetze anerkennen.

Die schwierige Frage der Notwehr gegen Tyrannei

Man sieht in letzter Zeit allerdings häufiger in den Schlagzeilen noch etwas anderes. Politische Morde gab es durch die Geschichte hindurch immer wieder. Dazu muß allerdings auch der Grad der geltenden Rechtsstaatlichkeit betrachtet werden. Staatliche Organe stehen nach allgemein anerkannten Grundsätzen nicht über den geltenden Gesetzen. Es gibt große historische Beispiele wie die Ermordung Julius Caesars durch die Senatoren, die keine andere Möglichkeit sahen, die Römische Republik vor der Tyrannei eines Alleinherrschers zu bewahren. Wir kennen auch die berühmten Worte von Thomas Jefferson, dass der Baum der Freiheit von Zeit zu Zeit mit dem Blut von Tyrannen und Patrioten gegossen werden müsse. Beide Male geht es hier um die Durchsetzung von Freiheit gegen drohende (oder manifestierte) Willkürherrschaft, oder mit den Worten von John Locke um einen „gerechten Krieg“. Der Fall Caesar und die dargelegten Äußerungen, aber auch z.B. Hitlerattentate, sind alle vor der jeweils historischen Situation zu sehen. Da aber an dieser Stelle die Wahrnehmung der Handelnden nicht der alleinige Maßstab sein darf, ist es immer eine sehr heikle Frage, ob das Handeln legitim sein kann. Im anderen Fall wäre dem Terrorismus Tür und Tor geöffnet. Grundsätzlich muss also festgestellt werden, dass jedes andere Mittel Vorrang hat, da man sich der Legitimität nie völlig sicher sein kann. Dies ist keine Frage. Darüber hinaus gibt es in funktionierenden Rechtsstaaten nicht nur eine Gewaltenteilung mit unabhängigen Gerichten, sondern auch den Rechtsweg, z.B. durch Verwaltungsgerichte, auf dem Bürger ihre Rechte gegen willkürliche Entscheidungen der ausführenden Organe des Staates durchsetzen können. Aber auch in anderer Hinsicht können Teile des Staates zur Prüfung des Handelns anderer Teile herangezogen werden. Die zuletzt beschriebenen Umstände sind aber nicht die, die in den aktuellen Schlagzeilen relevant sind. Diese sind völlig anderer Art und stehen in einem anderen Kontext, der neue Institutionen, ein höheres Maß an Rechtsstaatlichkeit und Durchsetzbarkeit von Recht, mithin auch andere Mittel dazu, beinhaltet.

Eine weitere Form des politischen Mordes wird von besonderen staatlichen Organen vollzogen, nämlich den Geheimdiensten und den Streitkräften. Die Geheimdienste wurden schon oft als ein Organ gesehen, das, weil es nicht in der Öffentlichkeit agiert, auch nicht an die Geltung von Gesetzen gebunden erscheint. Ich bin bereits darauf eingegangen, dass ein solches Handeln außerhalb der Gesetze keine Grundlage hat. Auch die Morde seitens der Geheimdienste müssen eine strafrechtliche Konsequenz haben. Staaten sollten ihre Ziele ohnehin in der Öffentlichkeit verfolgen, zumal in liberalen Demokratien alle Gewalt vom Volke ausgeht und dem Wahlvolk als Souverän auch alle relevanten Informationen für seine Entscheidungen frei zugänglich sein müssen.

Politischer Mord in den aktuellen Schlagzeilen

Konkret stören mich aktuell allerdings 2 politische Morde in den Schlagzeilen. Zweifelsohne wurden die Opfer als Täter gesehen und als Verantwortliche für viele andere Morde. In beiden Fällen haben Regierungen offen die Verantwortung übernommen. In beiden Fällen wurden die Morde von den Streitkräften durchgeführt. Es handelt sich um den Mord an Baha Abu al-Ata im Gazastreifen, für den die israelische Regierung die Verantwortung übernommen hat, sowie an Quasem Soleimani, für den die US-amerikanische Regierung die Verantwortung übernommen hat. In beiden Fällen wurde den Getöteten Terrorismus vorgeworfen. Der eine war ein befehlshabender palästinensischer Milizionär, der andere ein iranischer General. In der Öffentlichkeit bekommt man nur die Schuldzuweisung als Rechtfertigung geboten. Sie scheint plausibel.

Wenn ein Mensch einen anderen ermordet, wird üblicherweise die Polizei gerufen. Es werden kriminalistische Ermittlungen wegen des Verdachts eines Mordes aufgenommen. Es werden Beweise gesucht, die einer Überprüfung auch in einem gerichtlichen Verfahren standhalten. Vor einer Verurteilung gelten die Verdächtigen als unschuldig. Dies ist das rechtsstaatliche Verfahren. Die Öffentlichkeit hat keine Informationen darüber erhalten, ob gegen die Getöteten kriminalistische Ermittlungen aufgenommen wurden, oder wie der Stand der Ermittlungen war. Es muß sicher nicht explizit darauf hingewiesen werden, dass diese Ermittlungen über Staatsgrenzen hinweg schwieriger sind und Erkenntnisse häufiger aus geheimdienstlichen Quellen stammen, deren Schutz man sicherstellen will. Es gibt allerdings auf der anderen Seite einige Ansätze zur zwischenstaatlichen Kooperation, dazu gehören Interpol, Auslieferungsabkommen, Anträge auf Amtshilfe. Nicht zuletzt stehen Staaten vor der Weltöffentlichkeit, die darüber urteilt, ob ein Begehren statthaft ist und ihm nachgekommen werden sollte oder nicht. Denn auch hier gibt es Beispiele für Mißbrauch, wenn z.B. Oppositionelle ins Exil gegangen sind und nun über einen internationalen Haftbefehl wieder ins Land geholt werden sollen, in dem sie politisch verfolgt werden. Möglichen Beeinflussungen der öffentlichen Meinung muß über grundsätzliche Rechte wie der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit, der Aufklärung über Beeinflussungsversuche, z.B. über einseitige Informationspolitik, die Aufklärung über soziale Mechanismen der Meinungsbildung und Bildung im Allgemeinen entgegengewirkt werden.

Soviel zu den Vorwürfen, die man gegen die Getöteten vorgebracht hat. Für die öffentlichen Morde an diesen Verdächtigen sieht es anders aus. Regierungen haben die Verantwortung übernommen. Die Morde wurden angeordnet. Befehle wurden weitergegeben und befolgt. Bei Mord sind durchführende Täter wie auch Auftraggeber strafrechtlich zu belangen. Der Angehörige der Streitkräfte, der den Knopf gedrückt hat, ist genauso schuldig wie der politisch Verantwortliche, der die Geschehnisse in Gang gesetzt hat, sowie alle Teile der Befehlskette, bzw. im Sinne einer Verabredung zum Mord auch weitere Personen. Verbrecherische Befehle fordern Verweigerung.

Es gibt bei Mord keinen Kollateralschaden

Wie zuvor festgestellt, gibt es immer eine Vielzahl von Handlungsoptionen. Im Falle von Baha Abu al-Ata wurde mit ihm zusammen auch seine Frau ermordet. Weitere Personen wurden verletzt. Diese Personen waren unschuldig und man hat ihnen nichts vorgeworfen. In den Streitkräften wird dies oft Kollateralschaden genannt. Allerdings befinden sich die Staaten in beiden Fällen nicht im Kriegszustand. Wenn ein Mörder bei einem Überfall auf einen Schnapsladen den Inhaber erschießt, um zu seinem Vorteil zu gelangen, und er erschießt dabei unbeabsichtigt noch einen Kunden als Unbeteiligten an der eigentlichen Tat, wird er wegen zweifachen Mordes angeklagt. In diesem Sinne gibt es kriminalistisch keinen Kollateralschaden. Die israelische Regierung hat also die Verantwortung auch übernommen für die grundlose Ermordung der Ehefrau. Die Regierung ist geständig. Auch beim Mord an Quasem Soleimani kamen weiter Personen ums Leben, von denen nichts weiter öffentlich bekannt wurde. Auch gegen diese Menschen wurden keine Vorwürfe erhoben. Sie werden nicht einmal namentlich genannt. In diesem Fall ist die amerikanische Regierung geständig.

Strafbarkeit von Taten im Ausland

Nach deutschem Strafrecht kann eine Straftat eines Deutschen im Ausland auch in Deutschland eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Ich gehe davon aus, dass dies in anderen Staaten ähnlich geregelt ist. International gibt es verschiedene, allgemein anerkannte Grundsätze, die eine solche Strafverfolgung untermauern. Dazu gehört das aktive Personalitätsprinzip, nach dem einem Staat eine Personalhoheit über seine Staatsbürger zukommt, und er daher in seinem Staat für Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden kann, die im Ausland verübt wurden. Wie schon angesprochen handelt es sich bei Mord um eine Tat, die wohl in allen Ländern der Welt als strafbar gilt. Insbesondere wenn eigene Staatsbürger nicht ausgeliefert werden, muss eine Strafverfolgung im eigenen Staat nach dem Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege erfolgen.

In diesem Sinne unterliegen Morde immer der Strafverfolgung, unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland begangen wurden. Offen ist zunächst nur die Frage, welcher Staat die Strafverfolgung leitet. Meines Erachtens ergeben die Umstände in den konkreten Fällen, dass es wohl auf eine Strafverfolgung der Staaten über ihre Bürger hinauslaufen muß. Natürlich schließt dies eine Kooperation der Staaten der Täter und der Staaten der Tatbegehung und der Staaten der Opfer nicht aus. Einen rechtsfreien Raum gibt es nicht.

Forderungen und Fragen:

Ich fordere die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit und ein klares Bekenntnis zu rechtsstaatlichen Verfahren.

Ich fordere Informationen über den letzten strafrechtlichen Ermittlungsstand zu den Getöteten und ihre Handlungen. Sind kriminalistische Ermittlungen im Vorfeld aufgenommen worden? Welche Beweise liegen vor? Wurden Haftbefehle ausgestellt? Ergriff man die Initiative im Hinblick auf die internationale Kooperation zur Strafverfolgung? Warum wurden keine anderen Handlungsoptionen gewählt, wie den Versuch von Verhaftungen? Warum hat man fehlgeschlagene Initiativen nicht vor der Weltöffentlichkeit angeprangert?

Es gab den Hinweis in den Medien, dass der Tod der Personen den Tod vieler anderer verhindert habe. Dies halte ich für eine dumme Ausrede für Mord. Die Zukunft ist stets ungewiss. Zudem darf bezweifelt werden, dass weitere Handlungen durch den Tod der Menschen tatsächlich verhindert oder verzögert werden. Konflikte gilt es mit den Mitteln der Rechtsstaatlichkeit, politisch und diplomatisch zu lösen.

Im weiteren fordere ich Informationen über den strafrechtlichen Ermittlungsstand zu den politischen Morden an den beiden Zielpersonen sowie den weiteren verletzten und getöteten Personen. Mord ist auch in Israel und den USA ein Kapitalverbrechen. Haben Staatsanwälte Verfahren eingeleitet? Sind Strafanzeigen aufgenommen worden? Sind kriminalistische, bzw. polizeiliche Ermittlungen aufgenommen worden? Wurden bereits Beweise sichergestellt? Wurden Militärangehörige, Regierungs- und Parlamentsangehörige befragt? Wurde die Aufhebung von Immunitäten beantragt? Wurden Untersuchungsausschüsse eingesetzt? – Sollte dies der Fall sein, werden wegen der laufenden Ermittlungen möglicherweise Informationen zurückgehalten. Ich weise hier aber auf das besondere öffentliche Interesse hin, nicht nur in den Staaten selbst, sondern auch der Weltöffentlichkeit.

Zuletzt ergibt sich für mich noch die längerfristigen Forderungen nach einem Ausbau der internationalen Kooperation auf globaler Ebene, sowie der Entwicklung weiterer Instrumente zur Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit.

Allem voran rüge ich die USA und fordere sie auf, unittelbar zumindest die bestehenden Einrichtungen anzuerkennen. Gehen Sie mit einem guten Beispiel für andere, die zögern, voran! Es wird den Druck erhöhen und diese Einrichtungen stärken.

Letzter Hinweis

Die konkreten Fälle in diesem Artikel verstehe ich durchaus auch exemplarisch. Die Herrschaft des Rechts muß immer durchgesetzt werden. Die Menschenverachtung und Geringschätzung menschlichen Lebens -sogar durch Staaten- ist einfach nur unerträglich.

Anmerkung:

Der folgende Artikel wurde als offener Brief an das deutsche Auswärtige Amt, die Botschaften der USA, des Irans, Israels und die Palästinensische Mission in Berlin sowie deutsche Medien als Teil der Weltpresse versendet.

Er steht in Zusammenhang mit dem späteren englischsprachigen Beitrag:
Initiate an FBI-Investigation: Murder by U.S. institutions!


4 Gedanken zu „Für die Herrschaft des Rechts und das Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit

  1. Am Fall des russischen Oppositionellen Nawalny sehen wir erneut, wie offenbar Staaten Menschen ermorden. Es gibt einen großen Unterschied zu den Fällen, die ich zuvor angesprochen habe: Dieses Mal gibt es darüber öffentliche Erregung. Regierungen fordern andere Regierungen auf, sich zu erklären. Auch wenn es mit anderen Mitteln versucht wurde, bleibt es für mich dasselbe: Mord. Auch wenn es nun erstmal beim Versuch blieb. Es ist ohne jede Frage vollkommen illegal und illegitim.

    • tja, jetzt haben wir April 2021..und Herr Navalny ist von seiner Vergiftung offenbar genesen..und wieder zurück in RUS…warum?..und steht wieder vor seinem Tod, allerdings selbst verordnet…warum?….hätte Putin ihn töten wollen, wäre er längst tot…er scheint ein NATO – U-Boot zu sein….

      • Das halte ich für abwegig. Ich denke, er ist eine Persönlichkeit mit starken Überzeugungen. Und Putin ist ein Autokrat – wer weiß schon, was in seinem Kopf vor sich geht. Vielleicht ist es ihm egal, ob ein Kritiker bei einem Mordanschlag stirbt oder es ihm genügt, „Zeichen“ an alle seine Kritiker zu senden. Bei Menschen mit einer derartigen Machtfülle neige ich ohnehin dazu anzunehmen, dass ihre geistige Gesundheit auf Dauer leidet. Putin hat sich mit seinen Verfassungsänderungen und Postenspielchen in Russland längst außerhalb des Rechts gestellt und davon kann er wohl bis zu seinem Tode nicht zurücktreten. Welcher Mensch bei klarem Verstand kann schon sagen, dass es irgendwo EINEN Menschen gäbe, der so wichtig sein solle für ein Gemeinwesen? – Man könnte solche Leute nur bemitleiden, wenn nicht so viele unter ihnen litten. Naja, er ist nun 68 – mal sehen, wie lange das Leiden noch andauert. Wir werden die Zeit nach Putin noch erleben.

  2. Begleitende Notiz zu meinem Artikel zur Rechtsstaatlichkeit:

    Angesichts des weitgehenden Schweigens und Wegschauens zu den Morden z.B. an Baha Abu al-Ata im Gazastreifen und Quasem Soleimani auf einer diplomatischen Mission im Irak ist die europäische, bzw. deutsche Position im Fall Nawalny von vornherein korrumpiert und ohne jede Glaubwürdigkeit. Es darf in diesen Fällen nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Die Forderung nach einer Strafverfolgung ist nicht abhängig davon wen, oder in diesen Fällen besser: Welche Regierung man eines Mordes (/-versuchs) verdächtigt. Auch das Wer und Wo sind nicht entscheidend. Mord ist grundsätzlich illegal und illegitim.

    Grundsätzliche Rechte müssen nicht nur international, sondern global durchgesetzt werden. Der weitere Ausbau der internationalen Zusammenarbeit wie auch der entsprechenden supranationalen Strukturen ist unabdingbar.

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